Laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Quelle) können folgende Personengruppen ein Studium aufnehmen:
- Meister und sonstige hochqualifizierende Fortbildungsabschlüsse (ohne Einschränkungen bei der Hochschulzugangsberechtigung)
- sonstige beruflich Qualifizierte (hierbei handelt es sich um eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung; es muss mindestens ein Realschul- oder gleichgestellter Abschluss mit mindestens zweijähriger, einschlägiger, abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens dreijähriger, einschlägiger Berufserfahrung nachgewiesen werden; eine Feststellungsprüfung ist erforderlich)
